Seit 04.08.2022 ist die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Diese Corona-Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Die Sonderregelung wurde angesichts steigender Infektionszahlen vom Gemeinsamen Bundesausschuss wieder aktiviert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
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